Die Lizenzierung von Musik bei Music Sculptor bietet 100%ige Rechtssicherheit.
Für lineare Sendung kann das Repertoire von Music Sculptor auf sämtlichen Sendern (öffentlich-rechtlich und privat) einfach eingesetzt werden und verursacht keine Lizenzkosten, da die Rahmenverträge der Sender mit GEMA und GVL bereits alles abdecken. Die Musikmeldung passiert bei den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie den Sendern der RTL-Gruppe automatisiert per Musikerkennung, so dass auf eine manuelle Musikmeldung verzichtet werden kann. Bitte aber natürlich die konkreten Vorgaben der Sender beachten.
Bei Musikverwendung in Online-Only-Produktionen von ARD und ZDF gilt seit Mitte 2023, dass auch hier keine Lizenzkosten mehr anfallen, da die Rahmenverträge mittlerweile alles abdecken. Lediglich sollen die verwendeten Musiktitel Dokumentationszwecken den Honorar- und Lizenzabteilungen gemeldet werden. Dieser Schritt soll mittelfristig auch entfallen, wenn auch hier eine automatische Erkennung greift.
Bei Musikverwendung in Online-Only-Produktionen aller anderen Sender sind die jeweils von den Sendern gemachten Vorgaben zu beachten.
Die Musikverwendung auf Sendern in der Schweiz und in Österreich ist ähnlich geregelt. Für andere Länder vermitteln wir gern an unsere dortigen Subverlage. Sprechen Sie uns einfach an, und wir helfen gern: [email protected]
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